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Existenzgruendung ist die Realisierung einer beruflichen Selbststaendigkeit und erfolgt durch Beginn der Geschaeftstaetigkeit. Die Geschaeftstaetigkeit beginnt formaljuristisch durch eine Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Taetigkeit beim zustaendigen Finanzamt. Fuer die meisten Berufsgruppen kommen weitere Formalitaeten zu, z.B. die Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer (IHK), die Eintragung in die Handwerksrolle, bei freien Berufen haeufig in die berufstaendischen Kammern (Aerztekammer, Anwaltskammer). Hierbei handelt es sich meist um eine Pflichtmitgliedschaft. Weitere Genehmigungen sind beispielsweise in der Gastronomie (Gaststaettenkonzession zum Eroeffnen eines Cafés). In anderen Faellen sind auch besonderer Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Molkereiprodukten, Waffen oder Arzneien). Im Zeifel sollte man einen sachkundigen Berater hinzuziehen.
Tipps:
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Copyright 2002 Jörg Kilian |
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